Rückfahrkamera für FIAT Ducato, CITROEN Jumper, PEUGEOT Boxer Wohnmobile
- Artikel-Nr.: KV-DUCATO-5G
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Vorteile
- Kostenloser Versand ab € 500,- Bestellwert
- Einbauservice in D-78224 Singen
- 20 Jahre Erfahrung
Fahrzeugspezifische Rückfahrkamera mit Mikrofon für den FIAT Ducato Wohnmobile bzw. Wohnmobile basierend auf dem baugleichen CITROEN Jumper, PEUGEOT Boxer bis Facelift. Die KV-DUCATO-5G wird gegen das werkseitige Bremslichtglas einfach ausgetauscht. In das Kameragehäuse ist eine Infrarotbeleuchtung integriert die auch bei Dunkelheit eine ausreichende Ausleuchtung gewährleistet. In der zweiten Generation dieser Kamera wurde ein verbesserter Kamerachip mit deutlich höherer Auflösung verwendet.
TECHNISCHE DATEN
- Befestigungsschrauben von vorne zugänglich
- Bildwiedergabe gespiegelt
- Hilfslinien: werkseitig eingeschaltet (ausschaltbar durch Kabelschlaufe trennen)
- Bildsensor: " CMOS PC7070
- Auflösung 648x488 Pixel
- Betrachtungswinkel 170° diagonal
- Betrachtungswinkel 120° horizontal
- vertikale Einstellungbarkeit der Kamera 20°
- Bildformat: NTSC
- 580 Zeilen Auflösung
- IP68 wasserdicht
- Integrierte Infrarotbeleuchtung
- Integriertes Mikrofon
- Betriebsspannung: 9-16 Volt DC
- Stromverbrauch: max. 150mA
- Betriebstemperatur: -30° bis 70°C
- Mindestbeleuchtung: 0 Lux
- Farbe: schwarz
- Kabellänge: 10 Meter
- E Zulassung E9-10R-05.1652
- CE Zulassung EN 55022: 2010; EN 61000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009; EN61000-3-3:2008; EN 55024:2010
- FCC Zulassung ANSI C63.4-2003
INSTALLATIONS HINWEIS
- Die Kamera ist nicht für den Dauerbetrieb oder zur Überwachung geeignet. Sie darf nicht mit Zündung (K15) betrieben werden, denn dadurch könnte die Kamera durch Überhitzung Schaden nehmen.
- Je nach Dachaufbau und installierter Anhängerkupplung vom Fahrzeug, kann man die Anhängerkupplung auf dem Monitor u.U. nicht sehen.
- Bei Wohnmobilen und anderen Sonderaufbauten kann die Installation der Kamera sehr viel aufwändiger oder nicht möglich sein.
RECHTLICHER HINWEIS
Nicht erlaubt im Geltungsbereich der StVZO und ECE. Die Inbetriebnahme dieser Artikel ist nicht zulässig im Bereich der StVZO. Abgebildete und aufgeführte Artikel dienen nur zu Showzwecken und für den Motorsport!
Eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern, ist eintragungspflichtig und müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden. Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Die Rücknahme einer gebrauchten Kamera zur Gutschrift ist ausgeschlossen.